psychotische Elemente seiner Grunderkrankung bekämpfen wolle (vgl. Austrittsberichte der PDAG vom 9. März 2020 und 25. August 2021 zum Alkoholkonsum gegen Stimmen). Der psychiatrische Gutachter wies auf die Notwendigkeit einer suchtspezifischen Behandlung hin, um die Grunderkrankung ohne Einfluss von Alkohol diagnostizieren und eine neuroleptische Therapie installieren zu können. Eine Behandlung der Sucht gegen den Willen sei zwar schwierig, es handle sich aber um die einzige Möglichkeit, um eine (schizophrene) Grunderkrankung beurteilen und entsprechend behandeln zu können (Protokoll, S. 13).