Der anwesende psychiatrische Gutachter bestätigte die diagnostische Einschätzung der Klinik, wobei er darauf hinwies, dass das Alkoholproblem aktuell im Vordergrund stehe und deshalb eine Beurteilung hinsichtlich der paranoiden Schizophrenie nicht möglich sei. Es bestehe aber die Möglichkeit, dass der Beschwerdeführer mit seinem konstanten Alkoholkonsum -6-