B. Gemäss Schilderung der Mutter habe der Beschwerdeführer am 27. Juli 2024 übermässig Alkohol konsumiert, worauf sie die Polizei gerufen habe. In der Folge wurde A._____ mit Entscheid von D._____, Fachärztin für Neurologie, OSEARA AG, Lenzburg, mittels fürsorgerischer Unterbringung in die Klinik der PDAG eingewiesen. Am 31. Juli 2024 wurde er aus der Klinik entlassen.