So hätte der im Einspracheverfahren nachgereichte Arztbericht vom 2. Dezember 2022 (MI-act. 375) bereits vor der Verfügung des MIKA vom 23. März 2023 oder spätestens innerhalb der ordentlichen Einsprachefrist gegen diesen Entscheid in das Verfahren eingebracht werden können. Nachfolgende Arztberichte zeigen weitgehend unveränderte Befunde und sind nicht geeignet, die Bewilligungssituation des Beschwerdeführers in einem anderen Licht erscheinen zu lassen.