Die rudimentäre Eingabe vom 25. Mai 2023 (MIact. 324) kann jedenfalls nicht als entsprechendes Gesuch aufgefasst werden und nachfolgende Eingaben wären – soweit sie überhaupt als Fristwiederherstellungsgesuche interpretiert werden können – jedenfalls verspätet erfolgt, nachdem dem Rechtsvertreter des Beschwerdeführers ab dem 26. Mai 2023 das volle Aktendossier zur Verfügung stand (MI-act. 328).