vom 13. Januar 2022 sind unauffällig (MI-act. 244 ff.) und zuletzt bemühte er sich selbst aktiv um eine Regelung seines Aufenthalts und den Erhalt von Sozialhilfe (MI-act. 262). Eigenen Angaben zufolge verfügt er über einen grossen Freundeskreis, der ihm in der Vergangenheit schon viel geholfen habe (MI-act. 246). Vor seinem Gesuch vom 25. Mai 2023 vermochte er eine anwaltliche Vertretung zu organisieren. Der behauptete Analphabetismus ist in den Akten nicht dokumentiert, wenngleich dem bereits erwähnten Bericht vom 18. März 2022 zu entnehmen ist, dass er auch in seiner Muttersprache nur über einen beschränkten Wortschatz verfügt.