Er ist gemäss Aktenlage weder verbeiständet noch ergeben sich aus den eingereichten medizinischen Akten massgebliche kognitive Defizite, welche seine Verbeiständung oder die Beiordnung eines Rechtsvertreters im erstinstanzlichen Verfahren zwingend erfordert hätten. Auch wenn er in einem Bericht der Sozialen Dienste der Stadt Aarau vom 18. März 2022 (MI-act. 262) als etwas verwahrlost beschrieben wird, war er in der Vergangenheit durchaus in der Lage, rechtliche Zusammenhänge zu verstehen und sich nötigenfalls Unterstützung zu organisieren: Bereits im März 2018 stand er in Kontakt mit einer Hilfsorganisation (MIact.