2.3. 2.3.1. Gemäss postalischer Sendungsverfolgung wurde die Verfügung des MIKA vom 23. März 2023 per Einschreiben versandt und konnte am 28. März 2023 am Postschalter zugestellt werden (MI-act. 314), womit sie grundsätzlich, nach Ablauf der dreissigtägigen Einsprachefrist, am 28. April 2023 in Rechtskraft erwuchs. Entgegen den Ausführungen in der Beschwerdeschrift ist ein blosser Versand der Verfügung per A-Post Plus nicht hinreichend dokumentiert und würde dies der dargelegten Aktenlage widersprechen. Gegenteiliges lässt sich auch nicht aus den vom MIKA am 23. März 2023 in Rechnung gestellten Porto-Spesen ableiten (MI-act. 313). Indes würde auch eine blosse Zustellung per A-Post