Nach der Trennung von seiner damaligen Ehefrau habe er schleichend die Kontrolle über sein Leben verloren. Die involvierten Migrationsbehörden hätten ihn nicht hinreichend und adressatengerecht über die ausländerrechtlichen Konsequenzen aufgeklärt, ihre Fürsorgepflichten verletzt und mit ihrem langen Untätigbleiben und früheren Bewilligungsverlängerungen trotz Straffälligkeit und Schuldenanhäufung berechtigte Erwartungen in eine Verlängerung erweckt. Genauere Abklärungen zu seinem Gesundheitszustand und den Behandlungsmöglichkeiten im Heimatland seien treuwidrig und in Verletzung entsprechender Untersuchungspflichten unterlassen worden.