Die vorliegende Beschwerde richtet sich gegen den Einspracheentscheid der Vorinstanz vom 18. Dezember 2023. Der Beschwerdeführer beantragt mit seiner Beschwerde unter anderem die Erteilung und eventualiter die Verlängerung seiner – längst abgelaufenen – Aufenthaltsbewilligung. Das Verwaltungsgericht kann jedoch keine Aufenthaltsbewilligungen erteilen oder verlängern. Die diesbezüglichen Anträge sind daher so zu verstehen, dass das MIKA im Falle einer Gutheissung der Beschwerde anzuweisen sei, dem Beschwerdeführer die abgelaufene Aufenthaltsbewilligung (wieder) zu erteilen respektive zu verlängern. Nachdem sich die Be- -7-