Am 11. Januar 2022 meldete sich der Beschwerdeführer am Schalter des MIKA und erkundigte sich nach der Verlängerung seiner Aufenthaltsbewilligung (MI-act. 236). Dem Beschwerdeführer wurde in der Folge bei einer persönlichen Befragung am 13. Januar 2022 und mit Einschreiben vom 10. Januar 2023 Gelegenheit gegeben, sich mündlich und schriftlich zum Erlöschen seiner Aufenthaltsbewilligung und seiner Wegweisung aus der Schweiz zu äussern. Das Einschreiben vom 10. Januar 2023 wurde ihm am 24. Januar 2023 gegen Empfangsbestätigung über die Sozialen Dienste Aarau ausgehändigt, nachdem er die postalische Sendung nicht abgeholt hatte (MI-act. 244 ff., 249, 291 ff.