A. Der 1956 geborene Beschwerdeführer ist kolumbianischer Staatsangehöriger. Nachdem er am 24. September 2002 zur Heiratsvorbereitung in die Schweiz eingereist war, heiratete er am 8. November 2002 die 1972 geborene Schweizer Staatsangehörige C._____ (Akten des Amts für Migration und Integration [MI-act.] 2 ff., 9 ff.). Hierauf wurde ihm am 20. November 2002 eine in der Folge regelmässig verlängerte Aufenthaltsbewilligung zum Verbleib bei seiner Schweizer Ehefrau erteilt (MI-act. 10). Am 25. September 2004 kam die gemeinsame Tochter D._____ zur Welt (MI-act. 96).