Im Übrigen ist eine Verhandlung auch nicht gestützt auf Art. 6 Ziff. 1 EMRK angezeigt, da eine solche nicht ausdrücklich verlangt wurde und daher von einem stillschweigenden - 17 - Verzicht auszugehen ist (vgl. Urteil des Bundesgerichts 1B_11/2022 vom 31. März 2022, Erw. 2.3).