Dieser Schluss ist mit Blick auf die gemäss Gutachten mit der Krankheit zusammenhängende hohe Gewaltbereitschaft des Beschwerdeführers und seinen in jenem Zeitpunkt unbehandelten psychischen Zustand nachvollziehbar. Dass das Risiko von schwerwiegenden Angriffen seitens des Beschwerdeführers real war, zeigen auch die Vorfälle in der Vergangenheit, anlässlich derer er diverse Personen unvermittelt und ohne Anlass massiv angegriffen hat, nachdem ihm dies eine Stimme in seinem Kopf befohlen habe (Gutachten, S. 8).