Wie aus dem forensisch-psychiatrischen Gutachten hervorgeht, welches von der Staatsanwaltschaft des Kantons Basel-Landschaft mit Blick auf das derzeit gegen ihn laufende Strafverfahren u.a. wegen Raubes, mehrfacher (teilweise versuchter) schwerer Körperverletzung, mehrfacher Gefährdung des Lebens sowie Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte in Auftrag gegeben wurde, weist der Beschwerdeführer eine längere, von einer nicht zu unterschätzenden Gewaltbereitschaft gekennzeichnete Vorgeschichte auf (vgl. Gutachten, S. 30, 32, 47 f.). Dabei ist insbesondere der Umstand hervorzuheben, dass er während der dem vorzeitigen Massnah-