verweigerte er die ihm angebotene Medikation und sein Zustand wurde als "stark" oder "sehr" psychotisch beschrieben; ein geordnetes Gespräch war nicht mehr möglich (ärztlich-psychologische Dokumentation vom 12., 15.– 17. Januar 2024, S. 7–10). Dieser in den Akten dokumentierte Verlauf bis zum 17. Januar 2024 wird vom Beschwerdeführer grundsätzlich nicht bestritten.