Seit Krankheitsausbruch habe keine Symptomfreiheit mehr erreicht werden können und es sei von einer erheblichen Chronifizierung der Symptomatik auszugehen. Neben krankheitsinhärenten Faktoren dürfte hierfür auch das Scheitern im Versuch der Etablierung einer kontinuierlichen Medikation eine bedeutsame Rolle spielen (Gutachten, S. 43). Von einer völligen Unbehandelbarkeit könne aber noch nicht gesprochen werden (Gutachten, S. 58). Diese gutachterlichen Darstellungen werden seitens des Beschwerdeführers nicht infrage gestellt.