2.3.2. Aus den Akten ergibt sich, dass der Beschwerdeführer seit Jahren u.a. an einer paranoiden Schizophrenie (ICD-10 F20.0) leidet (forensisch-psychi- atrisches Gutachten von Dr. med. D._____ vom 31. Oktober 2022 [nachfolgend: Gutachten], S. 42 [Beschwerdebeilage 4]). Gemäss Gutachten seien die Krankheitssymptome beim Beschwerdeführer besonders respektive ungewöhnlich schwer ausgeprägt und es liege ein breites Spektrum von Symptomen vor, welches von formalen Denkstörungen bis zu Wahnerleben, von intensiven akustischen und visuellen Halluzinationen bis zur schweren Störung der Affektivität, mit immer wieder auch stark erhöhter Aggressivität, reiche.