WBE.2022.193 vom 30. Mai 2022, Erw. II/3.1). Aufgrund ihrer Krankheit nicht urteilsfähig ist eine Person, die bezüglich ihrer Behandlungsbedürftigkeit nicht urteilsfähig ist. Grund dafür können nicht nur fehlende kognitive Fähigkeiten eines Patienten sein, um in eine Behandlung einwilligen oder diese ablehnen zu können, sondern auch Wahnvorstellungen, die den Patienten daran hindern, den Zusammenhang zwischen seinem Zustand und der Behandlung zu begreifen.