3. Mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 2. Dezember 2024 wurde dem Beschwerdeführer die unentgeltliche Rechtspflege bewilligt und MLaw Fabian Fluri, Rechtsanwalt, Münchenstein, als sein unentgeltlicher Rechtsvertreter eingesetzt. Zudem wurde die PDAG abermals aufgefordert, die Akten (inkl. Aktenverzeichnis) einzureichen.