4. Das Verwaltungsgericht hiess das Gesuch um Wiederherstellung der Beschwerdefrist mit Entscheid WBE.2024.76 vom 22. Juli 2024 gut und setzte A._____ eine Nachfrist von 10 Tagen zur Einreichung einer Beschwerde gegen die (nachträgliche) Verfügung der PDAG vom 2. Februar 2024. B. 1. Mit Eingabe vom 2. August 2024 liess A._____ gegen die Verfügung der PDAG vom 2. Februar 2024 Verwaltungsgerichtsbeschwerde einreichen und folgende Anträge stellen: 1. Es sei die Verfügung der Beschwerdegegnerin vom 2. Februar 2024 aufzuheben.