2. Am 18. Januar 2024 erfolgte gegenüber A._____ unter anschliessender Fixierung eine Behandlung ohne Zustimmung (Zwangsmedikation) im Notfall mit 10 mg Haldol und 10 mg Diazepam (beides intramuskulär; nachträgliche Anordnung von Dr. med. C._____, Klinik für Forensische Psychiatrie, PDAG, vom 2. Februar 2024). 3. Mit Eingabe vom 26. Februar 2024 liess A._____ um Wiederherstellung der Beschwerdefrist und Ansetzung einer zehntägigen Nachfrist zur Einreichung einer Beschwerde gegen den Entscheid der PDAG vom 2. Februar 2024 sowie um Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege und -verbei- ständung ersuchen.