Damit hat der Gemeinderat geprüft, ob die von der ursprünglichen Baubewilligung bzw. dem ursprünglich genehmigten Farb- und Materialkonzept abweichend ausgeführten Arbeiten nachträglich bewilligt werden können. Bestimmte Ausführungen entsprechend dem Gesuch vom 29. November 2023 hat er akzeptiert und damit nachträglich bewilligt. Bezüglich Fassade, Dachziegeln, Lukarnen/Spenglerarbeiten, Annex und Absturzsicherung hielt der Gemeinderat an der bewilligten Farbgebung bzw. Materialisierung fest und verlangte die Herstellung des rechtmässigen Zustands. Der betref- -7-