1.5. Der Gemeinderat entschied im angefochtenen Beschluss vom 8. Januar 2024 über die Zulässigkeit von Bauarbeiten, die abweichend von der ursprünglichen Baubewilligung bzw. dem ursprünglich genehmigten Farbund Materialkonzept ausgeführt worden waren: Die Fassade, welche anstatt eines hellbeige/grauen Vollabriebs einen solchen in weisser Farbe aufweise, sei entsprechend zu ändern. An den vorgesehenen dunkelbraunen (anstatt grauen) Dachziegeln werde festgehalten. Die Lukarnen und Spenglerarbeiten seien – wie bewilligt – in Kupferblech und nicht in aluminiumgrauem Titanzink auszuführen.