3. Es sei ein Augenschein durchzuführen. 2. Der Gemeinderat Q._____ beantragte in der Beschwerdeantwort vom 29. Februar 2024: 1. Die Beschwerde sei abzuweisen, soweit darauf einzutreten ist. 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (zuzüglich Mehrwertsteuern). 3. Die Beschwerdeführenden replizierten mit Eingabe vom 8. März 2024. 4. Das Verwaltungsgericht hat den Fall auf dem Zirkularweg entschieden (vgl. § 7 des Gerichtsorganisationsgesetzes vom 6. Dezember 2011 [GOG; SAR 155.200]). Das Verwaltungsgericht zieht in Erwägung: