2. Die Farbe der Fassade und des Anbaus, die Fenstereinfassungen, die Farbgebung der Dachziegel, die Materialisierung bei Dachaufbauten und Spenglerarbeiten, der Anstrich von Geländer/Sturzsicherungen und die Gestaltung der Balkone wurde entgegen der Baubewilligung bzw. dem genehmigten Farb- und Materialkonzept ausgeführt. 3. Am 29. November 2023 ersuchte die Bauherrschaft darum, die abweichend ausgeführten Bauarbeiten nachträglich zu bewilligen, indem sie ein angepasstes Farb- und Materialkonzept vorlegte. B. Der Gemeinderat Q._____ beschloss am 8. Januar 2024: