2.3. Die Wahrnehmung des Beschwerdeführers hinsichtlich seiner Krankheit und Behandlungsbedürftigkeit weicht stark von der Einschätzung der ärztlichen Fachpersonen ab (Protokoll, S. 6). In der Konsequenz führte dies in der Vergangenheit dazu, dass der Beschwerdeführer seine Medikamente eigenmächtig absetzte. Auch während des aktuellen Klinikaufenthalts verweigerte der Beschwerdeführer die Einnahme von Neuroleptika. Dass die angesetzte medikamentöse Behandlung mit Olanzapin und Xeplion bereits positive Wirkungen entfaltete, vermochte er aufgrund seines Zustands nicht einzusehen; vielmehr witterte er darin ein Komplott gegen seine Person.