eine fortgesetzte medikamentöse Behandlung unerlässlich, um einer drohenden Chronifizierung der Krankheit entgegenzuwirken und damit eine ernsthafte Gesundheitsschädigung im Sinne einer nachhaltigen Beeinträchtigung wichtiger psychischer Funktionen mit einhergehender Gefährdung der für das Leben des Beschwerdeführers stabilisierenden Wohnund Arbeitssituation zu verhindern.