4.4. Die Vergangenheit zeigt, dass durch eine konsequente und regelmässige Medikation länger anhaltende stabile Phasen möglich sind. Der Beschwerdeführer selbst verfügt jedoch über keinerlei Einsicht in seine Erkrankung und die Notwendigkeit der Behandlung, weshalb zu erwarten ist, dass er im Falle einer Entlassung die Medikation eigenmächtig absetzen oder verweigern würde. Dies würde höchstwahrscheinlich zu einer Verschlechterung seines Zustands, möglicherweise zu einer Chronifizierung der Symptome und einer erhöhten Selbst- und Fremdgefährdung führen. In einem solchen Fall wäre eine rasche Rehospitalisation nahezu unvermeidlich.