Der Beschwerdeführer weist trotz der eingeleiteten therapeutischen Massnahmen und der verordneten Medikation weiterhin wahnhafte Symptome und eine verminderte Impulskontrolle auf, was erhebliche Risiken birgt. Sowohl die behandelnden Klinikärzte als auch der Gutachter sind sich einig, dass der Beschwerdeführer zwingend auf die Einnahme neuroleptischer Medikamente angewiesen ist, die zur Behandlung seiner psychischen Störung erforderlich sind. Diese Medikation ist unerlässlich, um eine weitere Verbesserung und Stabilisierung seines psychischen Zustands zu erreichen.