Zusätzlich zeigte er sich wahnhaftpsychotisch und teilweise bedrohlich. Sowohl die Einschätzungen der behandelnden Klinikärzte als auch das mündliche Gutachten des hinzugezogenen Experten, zusammen mit dem persönlichen Eindruck, den das Gericht während der Verhandlung gewonnen hat, verdeutlichen, dass sich der Gesundheitszustand des Beschwerdeführers unter der bisherigen Behandlung zwar leicht verbessert hat, eine ausreichende Stabilisierung, die einen Wechsel in ein weniger intensiv betreutes, ambulantes Setting rechtfertigen würde, derzeit jedoch nicht gegeben ist. -7-