4.3. Im Verlauf des Klinikaufenthalts präsentierte sich der Beschwerdeführer in einem Zustand, der durch starke Unruhe, eine stark verminderte Distanz zu anderen Personen sowie durch lautstarkes und unangemessenes verbales Verhalten gekennzeichnet war. Zusätzlich zeigte er sich wahnhaftpsychotisch und teilweise bedrohlich.