Die durch die Klinikärzte gestellten Diagnosen werden seitens des Gutachters nicht in Frage gestellt. Ob eine paranoide Schizophrenie oder eine schizoaffektive Störung vorliegt, ist gemäss Einschätzung des psychiatrischen Experten von der jeweiligen Gewichtung der Symptome abhängig. In der therapeutischen Konsequenz sei jedoch irrelevant, von welcher Di- -5- agnose im Falle einer akuten Entgleisung ausgegangen werde (Protokoll der Verhandlung vor Verwaltungsgericht vom 6. August 2024 [nachfolgend: Protokoll], S. 13 f.).