2.2. Gemäss Austrittsberichten bezüglich früherer Aufenthalte in der Klinik der PDAG sind beim Beschwerdeführer eine paranoide Schizophrenie (ICD- 10: F20.0) und eine schizoaffektive Störung (ICD-10: F25.0) vorbekannt. Gemäss Verlaufsbericht der Klinik der PDAG vom 31. Juli 2024 bzw. nach der aktuell zu beurteilenden Anordnung einer fürsorgerischen Unterbringung wurde beim Beschwerdeführer eine psychotische Exazerbation im Rahmen der bekannten Grunderkrankung festgestellt. Es manifestierte sich eine ausgeprägte Wahnsymptomatik, die unter anderem Verschwörungsideen, Verfolgungs- und Beeinträchtigungswahn umfasste. Solche Symptome waren auch anlässlich der Verhandlung erkennbar.