6. 6.1. An der Verhandlung vom 6. August 2024 in den Räumlichkeiten der Klinik der PDAG nahmen der Beschwerdeführer, sein Beistand sowie für die Einrichtung Dr. med. F._____, Leitende Ärztin, sowie G._____, Assistenzarzt, teil. Zudem war der erwähnte Gutachter anwesend. Der Beschwerdeführer erklärte zu Protokoll, dass er neben der Anordnung der fürsorgerischen Unterbringung auch die Behandlung ohne Zustimmung vom 26. Juli 2024 mit Beschwerde anfechten wolle. 6.2. Nach der Befragung der Beteiligten erstattete die sachverständige Person mündlich das Gutachten.