Urteil des Bundesgerichts 9C_353/2023 vom 9. Juni 2023, Erw. 4). Bei Rechtsschutzversicherungen kann eine ausnahmsweise Übernahme der Prämien angebracht sein, wenn sich die unterstützte Person aktuell in einem Rechtsstreit befindet und ihre berechtigten finanziellen Interessen dank der Rechtsschutzversicherung aussichtsreich vertreten werden (WIZENT, a.a.O., Rz. 527).