2. 2.1. Die Beschwerdeführerin beantragte im vorinstanzlichen Verfahren die Übernahme der Prämien für die Zusatzversicherung durch die Gemeinde, weil die Zusatzversicherung die Anwaltskosten im IV-Verfahren decke. Die Intervention durch einen Rechtsbeistand sei notwendig gewesen, habe sie doch immerhin erreichen können, dass ihr mit Vorbescheid vom 25. April 2022 bereits eine Viertelrente zugesprochen wurde; dieser werde nun im Rechtsmittelverfahren überprüft. Der vorinstanzliche Hinweis auf die Möglichkeit eines Gesuchs um unentgeltliche Rechtspflege und -vertretung sei befremdlich.