_ mit dem Gesuch eingereicht (kommunale Vorakten, act. 71). Trotzdem fanden die Autokosten im angefochtenen Entscheid der Sozialbehörde keine Erwähnung. Mit deren Geltendmachung in der Verwaltungsbeschwerde vom 20. Juni 2022 blieben die Kosten für die Nutzung des Autos jedoch Verfahrensgegenstand (vgl. auch Zwischenverfügung der Beschwerdestelle SPG vom 13. Juli 2022, mit welcher die Sozialbehörde im Sinne von vorsorglichen Massnahmen angewiesen wurde, die Kosten der Nutzung im Umfang von monatlich total Fr. 212.25 zu berücksichtigen).