1.5. Antrag 1 der Verwaltungsgerichtsbeschwerde WBE.2024.264 ist gutzuheissen und der angefochtene Entscheid der Beschwerdestelle SPG aufzuheben. Die Angelegenheit ist zur Beurteilung des Anspruchs auf Berücksichtigung der Kosten für das Auto (Unterhalt, Leasing und Abstellplatz) im Rahmen von situationsbedingten Leistungen an die Beschwerdestelle SPG zurückzuweisen.