4. Die Beschwerdestelle SPG wies die Gemeinde Q._____ mit Zwischenverfügung vom 13. Juli 2022 in teilweiser Gutheissung der vorsorglich beantragten Massnahmen an, bei der Ausrichtung der Sozialhilfe an die Beschwerdeführerin ab Juni einstweilen für die Kosten der Nutzung des Fahrzeugs monatlich Fr. 162.25 für die Leasingrate, Fr. 50.00 für den Abstellplatz sowie Benzinkosten "im Sinne der Erwägungen" zu berücksichtigen. 5. Mit E-Mail vom 20. Oktober 2022 meldete sich A._____ von der Sozialhilfe ab, worauf der Gemeinderat Q._____ am 25. Oktober 2022 den entsprechenden Einstellungsentscheid per 20. Oktober 2022 erliess. 6. Am 20. Juni 2024 entschied die Beschwerdestelle SPG: