8. Es seien aufsichtsrechtliche Schritte zu ergreifen. 9. Der Beschwerdeführerin sei in der Person des Unterzeichnenden ein unentgeltlicher Rechtsbeistand zu bestellen. 10. Aufgrund ihrer Bedürftigkeit seien der Beschwerdeführerin allfällige anfallende Verfahrenskosten zu erlassen. Gegebenenfalls sei eine Parteientschädigung zu gewähren. -4- 2. Die Beschwerdestelle SPG lehnte mit Verfügung vom 23. Juni 2022 den Antrag um vorsorgliche Massnahmen ab. 3. Am 8. Juli 2022 beantragte A._____: