B. 1. Gegen diesen Beschluss des Gemeinderats Q._____ vom 10. Mai 2022 liess A._____ am 20. Juni 2022 Verwaltungsbeschwerde beim Departement Gesundheit und Soziales (DGS), Kantonaler Sozialdienst, Beschwerdestelle SPG, erheben und folgende Anträge stellen: 1. Dringlich: Im Sinn einer vorsorglichen Massnahme sei die Beschwerdegegnerin zu verpflichten, der Beschwerdeführerin für den Monat Mai wirtschaftliche Sozialhilfe in der Höhe von CHF 1'280.05 nachzuzahlen. 2. Es seien die Kosten für die Zusatzversicherung im Budget der Beschwerdeführerin zu berücksichtigen.