1. Zur Existenzsicherung wird A._____ ab 01. Mai 2022 mit monatlich Fr. 2'799.35, abzüglich der KPV von Fr. 363.35 und der Zahlung der C._____ von Fr. 750.00, Netto Fr. 1'686.00, abzüglich sämtlicher Einnahmen zulasten der öffentlichen Sozialhilfe unterstützt. Das Berechnungsblatt vom 10.05.2022, gültig ab 01.05.2022, ist ein integrierender Bestandteil dieser Verfügung. 2. Die obligatorischen Richt-Krankenkassenprämien ab 01.05.2022 werden direkt von der SVA Aargau an die Krankenkasse bezahlt. Allfällige Differenzen sind als situationsbedingte Leistungen schriftlich mit Begründung zu beantragen.