Ebenso kann offenbleiben, ob die Trennung und spätere Scheidung der Ehegatten allenfalls bloss der Sicherung des weiteren Aufenthalts dienen könnte, nachdem die Ehefrau ihr originäres Anwesenheitsrecht aufgrund der gegen sie ausgesprochenen Landesverweisung definitiv verloren hatte - 13 - und sich eine entsprechende Entfernungsmassnahme wohl schon vor der Trennung am 1. März 2023 abzeichnete.