Am 26. November 2024 reichte der Kinder- und Erwachsenenschutzdienst (KESD) Baden einen Bericht ein, gemäss dem die Beschwerdeführenden 2 und 3 seit April 2022 unter Beistandschaft stünden und die Kinder seit dem Antritt einer Haftstrafe durch die Kindsmutter beim Beschwerdeführer lebten. Weiter wurde auf das konventionsrechtlich geschützte Interesse der Kinder an Stabilität, Kontinuität und einem weiteren Verbleib im Land hingewiesen (act. 113 f.).