tionsverfügung vom 9. Oktober 2024 ebenfalls zu Kenntnis gebracht wurde (act. 102 ff.). In der Folge meldete sich der Beschwerdeführer 1 per 1. November 2024 in der Wohnung seiner Ehefrau in T._____ an (act. 105, 107). Die diesbezügliche Mitteilung der Einwohnerdienste T._____ (samt Beilagen) vom 5. November 2024 wurde den Beschwerdeführenden mit Verfügung vom 11. November 2024 zur Kenntnisnahme zugestellt (act. 111 f.).