Am 7. Januar 2022 teilte D._____ dem MIKA mit, sie habe sich per 24. Dezember 2021 vom Beschwerdeführer 1 getrennt (MI1-act. 420). Am Folgetag bestätigte auch der Beschwerdeführer 1 die Trennung und am 18. Januar 2022 informierte die Wohngemeinde R._____ über eine Adressänderung des Beschwerdeführers 1 per 29. Dezember 2021 (MI1- act. 475). Nachdem die Eheleute das Zusammenleben kurzzeitig wieder aufgenommen hatten, informierten sie das MIKA am 24. März 2022 per E-Mail erneut über ihre Trennung (MI1-act. 480, 494).