Dementsprechend hat sich der Beschwerdeführer in den letzten 16 Jahren der mehrfachen Widerhandlung gegen das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb sowie der mehrfachen Urkundenfälschung schuldig gemacht, aufgrund welcher er zu Geldstrafen von insgesamt 360 Tagessätzen und einer Busse von Fr. 10'000.00 verurteilt wurde. Abgesehen davon hat sich der Beschwerdeführer in den letzten 16 Jahren, soweit aus den Akten ersichtlich, strafrechtlich nichts zu Schulden kommen lassen. Im Übrigen stehen die Straferkenntnisse, die der Beschwerdeführer gegen sich erwirkt hat, in keinerlei Zusammenhang zueinander.