Sie liegt damit mehr als 16 Jahre zurück. Seither erfolgte lediglich noch die Verurteilung durch das Obergericht des Kantons Aargau vom 30. Juni 2022 für Tathandlungen zwischen Mai 2015 und November 2016 sowie die Verurteilung durch die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten vom 4. April 2023 für Tathandlungen im September 2021. Dementsprechend hat sich der Beschwerdeführer in den letzten 16 Jahren der mehrfachen Widerhandlung gegen das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb sowie der mehrfachen Urkundenfälschung schuldig gemacht, aufgrund welcher er zu Geldstrafen von insgesamt 360 Tagessätzen und einer Busse von Fr. 10'000.00 verurteilt wurde.