Mit Strafbefehl vom 4. April 2023 wurde der Beschwerdeführer der mehrfachen Urkundenfälschung schuldig gesprochen und zu einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen, bedingt vollziehbar bei einer Probezeit von zwei Jahren sowie einer Verbindungsbusse von Fr. 10'000.00 verurteilt (MI-act. 215 ff., 220). Dem entsprechenden Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten ist zu entnehmen, dass der Beschwerdeführer am 1. September 2021 beim Departement für Gesundheit und Soziales des Kantons Aargau (DGS) Scans von Impfbüchern von sich, seinen beiden Kindern und seiner Ehefrau einreichte, welche gefälschte internationale - 14 -